Das Kosmetikrecht ist ein dynamisches Recht. Neue Erkenntnisse aus der Forschung fließen kontinuierlich in die Gesetzgebung ein. Zudem stellen Verbote und Einschränkungen (z. B. Höchstmengen) für die Verwendung von Stoffen wie etwa Farbmittel und UV-Filter sowie sehr hohe Ansprüche an die Produktdokumentation und -deklaration die Hersteller und Vertreiber von kosmetischen Produkten stets vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen strenge Vorgaben für die Bewerbung und Kennzeichnung von Kosmetika sowie die stark von Rechtsprechung und Behördenpraxis geprägte Frage der Abgrenzung von (pflegenden) kosmetischen Produkten gegenüber Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Biozidprodukten. Wir beraten und unterstützen Sie mit unserem kosmetikrechtlichen Know-How und unserem Netzwerk zu Verbänden, Behörden und Wissenschaftlern – vom Rohstoff bis zum kosmetischen Produkt für Ihren Vermarktungserfolg.
Auch im Kosmetikrecht zeigt sich zunehmend der besondere Einfluss des europäischen Rechts. In der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die Mitte 2013 als umfassendes Regelwerk unmittelbar Geltung erlangt, sind komplexe Anforderungen an kosmetische Produkte niedergelegt. So werden z.B. verbotene Stoffe, eingeschränkt zugelassene Stoffe, UV-Filter, Konservierungsstoffe und Farbmittel aufgelistet und zum Teil mit Höchstmengen oder speziellen Anforderungen belegt. Hier gilt es den Überblick über rund 1.800 reglementierte Stoffe und die Vielzahl der Anforderungen an deren Verwendung zu behalten. Hinzu kommen ständige Ergänzungen der Regelungen, die bei der Entwicklung und Begutachtung kosmetischer Mittel berücksichtigt werden sollten. Sollen etwa Stoffe eingesetzt werden, die auch in Arzneimitteln Verwendung finden, empfiehlt sich zur Vorbeugung späterer Beanstandungen bereits bei der Produktkonzeption eine sorgfältige Prüfung. Für innovative Inhaltsstoffe ist die Bestimmung des kosmetischen Zwecks und dessen Absicherung regelmäßig entscheidend für die Verkehrsfähigkeit. Unter interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Technologen und Naturwissenschaftler unterstützen wir Sie bei der richtigen Weichenstellung:
Von A wie „Allergene Stoffe“ bis W wie „Warnhinweise“: Auch bei der Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln sind zahlreiche, oftmals unübersichtliche Vorschriften zu beachten. Wir führen Sie sicher durch den normativen „Dschungel“ und sorgen für eine rechtskonforme Kennzeichnung Ihres Produktes.
Bei einem stofflich verkehrsfähigen und ordnungsgemäß gekennzeichneten Produkt kann es der Hersteller und Vertreiber von kosmetischen Produkten nicht bewenden lassen. Der wirtschaftliche Erfolg von kosmetischen Mitteln hängt maßgeblich von zweckentsprechenden Werbemaßnahmen ab. Die Zahl der wettbewerblichen Auseinandersetzungen im Bereich der Kosmetikwerbung steigt stetig und dürfte in Zukunft weiter zunehmen. Was wir für Sie tun können:
Auch im Bereich des Vertriebs von Kosmetika bestehen Besonderheiten, z.B. hinsichtlich des apothekenexklusiven Vertriebs oder der Vertriebsbindung an Vertragshändler. Finden Sie mit unserer Expertise den auf Ihr Unternehmen abgestimmten Vertriebsweg:
Auf Grund der arbeitsteiligen Zusammenarbeit, z. B. bei dem Bezug vieler Zutaten von Grundstoffherstellern ist eine Klärung der Verantwortlichkeiten (z. B. bei Informationspflichten, Kennzeichnung, Qualitätsprüfung) und Haftung unabdingbar für eine rechtssichere Kooperation mit Ihren Herstellungs-, Vertriebs- und Handelspartnern. Stellen Sie Ihre Aktivitäten auf eine rechtssichere vertragliche Grundlage – von der Forschung und Entwicklung über die Herstellung bis hin zu Vertrieb und Marketing:
„Im Falle eines Falles“ stehen wir Ihnen mit unserer Branchenerfahrung und unserem Know-how zur Seite: